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Datenschutzhinweis
- Zur eindeutigen Identifikation wird die elektronische Gesundheitskarte auf der Vorderseite ein
Lichtbild enthalten (§ 291 SGB V).
- Hierzu ist eine Speicherung ihres Lichtbilds erforderlich. Dieses kann später für Folge- und Ersatzkarten verwendet werden.
- Ihr Lichtbild wird ausschließlich zu diesem Zweck gespeichert und verwendet. Sie können Ihr Bild jederzeit austauschen, sodass wir das neue Bild bei Folge- und Ersatzkarten verwenden können.
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